Humanitäre Unterstützung im Rahmen des Gaza-Friedensplans

Seit dem 10. Oktober 2025 herrscht im Gazastreifen eine fragile Waffenruhe. Die humanitäre Hilfe konnte aufgestockt werden, jedoch bei weitem nicht so viel, wie notwendig wäre, da die Notlage vor Ort und die Bedürfnisse enorm bleiben. Anhaltende Einschränkungen begrenzen weiterhin den Zugang humanitärer Akteure in den Gazastreifen und der Bevölkerung zu grundlegenden Gütern. Im Westjordanland eskaliert die Lage zunehmend. Die fortgesetzte Ausweitung illegaler Siedlungen und Siedlergewalt, die zunehmende Gewalt durch israelische Sicherheitskräfte und die damit einhergehende zunehmende Zerstörung von Wohnhäusern und Zwangsvertreibungen beeinträchtigen die Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung immer stärker. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) setzt ihre Zusammenarbeit mit humanitären Partnerorganisationen fort, um den akuten Bedürfnissen der Zivilbevölkerung im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet (BPG) zu begegnen.
Am 26. November 2025 beschloss der Bundesrat, zusätzliche 23 Millionen Franken zur Unterstützung des von den USA vorgelegten «Gaza Peace Plan for peace in the Middle East» bereitzustellen. Die Mittel dienen der humanitären Hilfe im Gazastreifen, der Stärkung der palästinensischen Institutionen sowie der Förderung des Dialogs. Seit November 2023 hat die Schweiz damit insgesamt rund 150 Millionen Franken für die humanitäre Unterstützung im BPG bereitgestellt. Die Hilfe wird dabei ausschliesslich durch humanitäre Akteure umgesetzt, die die humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit achten.
Humanitäre Hilfe
Im Rahmen des Pakets vom 26. November 2025 stellte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) 12 Millionen Franken an das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IRKR) und den Palästinensische Roten Halbmond (PRCS), über das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), im BPG sowie an die Jordan Hashemite Charity Organization (JHCO) in Jordanien bereit.
OCHA leitet die vorhandenen Mittel über einen strategischen Finanzierungsmechanismus und gestützt auf Analysen von Bedürfnissen an geprüfte Partner in Prioritätsbereichen wie Wasser, Gesundheit und Notunterkünfte weiter. Unmittelbar nach dem Waffenstillstand trug OCHA beispielsweise zur Umsetzung des UN 60-Tage-Waffenstillstands-Nothilfeplans bei, welcher die Aufstockung der UN-koordinierten humanitären Hilfe in allen Sektoren zum Ziel hatte.
Der Beitrag an das IKRK dient seinen dringend notwendigen und lebensrettenden humanitären Aktionen im BPG, wie beispielsweise dem Betreiben und Aufstocken des IKRK-Feldkrankenhaus im Gazastreifen, welches im Oktober 2025 chirurgische Behandlungen sowie gynäkologische und pädiatrische Versorgung mit einer Kapazität von ca. 120 Betten anbot.
Der PRCS betreibt u.a. Rettungs- und Krankentransporte, leistet medizinische Notfallversorgung und bietet psychosoziale Unterstützung an. So unterhielt PRCS im November 2025 16 medizinische Versorgungsstellen und Notfallkliniken sowie jeweils zwei Krankenhäuser und Feldlazarette, die medizinische Grundversorgung anbieten. Beispielsweise wurde in Khan Younis ein auf medizinische Rehabilitation spezialisiertes Zentrum mit rund 100 Betten eröffnet. Seit Mitte Januar 2026 unterstützt PRCS zudem die zweite Runde einer Impfkampagne, welche Kindern unter drei Jahren das Nachholen von versäumten Impfungen ermöglichen soll.
Die JHCO trägt zum Ausbau der logistischen Kapazität des jordanischen humanitären Korridors bei, der essenziell für Lieferungen von Nahrungsmitteln, Medizin und Hilfsgütern in den Gazastreifen ist. Der Schweizer Beitrag dient dessen Stärkung und damit auch der effizienteren Lieferung von Hilfe in den Gazastreifen.
Unterstützung für Kinder
Das EDA legte mit diesem Paket einen besonderen Fokus auf palästinensische Kinder und hat hierfür 5,5 Millionen Franken an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) im BPG, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Jordanien und Save the Children in Ägypten gesprochen.
Das UNICEF leistet im Gazastreifen Nothilfe für Kinder mit Schwerpunkt auf physischer und psychischer Gesundheit, Bildung und Schutz vor Gewalt, Ausbeutung, Missbrauch oder Vernachlässigung. Seit dem Eintreten der Waffenruhe konnte UNICEF seine Gütereinfuhr um rund 300% steigern und somit seine Nothilfeleistungen in mehreren Bereichen ausweiten. Beispielweise konnte es seine Einrichtungen zur Behandlung der Unterernährung von Kindern von 72 auf 196 erhöhen und dadurch rund 17’754 akut unterernährte Kinder behandeln.
Der Beitrag der Schweiz an die WHO unterstützt insbesondere die Evakuierung und Behandlung von 75 schwerverletzten Kindern nach Jordanien, die auf dringende, im Gazastreifen nicht verfügbare fachärztliche Behandlung angewiesen sind, sowie von rund 150 Begleitpersonen, welche psychosoziale Unterstützung erhalten sollen. Diese medizinische Evakuation erfolgt in Zusammenarbeit mit Jordanien und europäischen Partnern und ist komplementär zur wichtigen Arbeit der WHO im BPG.
Save the Children wiederum setzt sich für den Schutz und die Unterstützung von konflikt- und kriegsbetroffenen Kindern ein. Die Unterstützung der Schweiz erlaubt es Save the Children ein neues ‹safe space› Zentrum in Kairo für evakuierte Kinder aus dem Gazastreifen aufzubauen. Diese kinderfreundlichen Zentren sollen Flüchtlings- und kriegstraumatisierte Kindern ermöglichen, einen sicheren Ort zum Spielen und Lernen zu haben sowie erste psychosoziale Unterstützung zu erhalten.
Stärkung der palästinensischen Institutionen
Weiter fördert das EDA im Rahmen seines Beitrags zum Gaza-Friedensplan die Stärkung und die Reformen der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) mit insgesamt 5 Millionen Franken. Dabei sollen die Gouvernanz und Effizienz der Institutionen verbessert werden, um die Lebensfähigkeit eines künftigen palästinensischen Staates mit einer einheitlichen Regierungsführung für das Westjordanland, einschliesslich Ost-Jerusalem, und den Gazastreifen, zu sichern. Dies sind wesentliche Komponenten für die Zwei-Staaten-Lösung.
Konkret werden durch den EU-geführten PEGASE Mechanismus ausstehende Behandlungskosten von Patienten und Patientinnen aus dem Westjordanland in sechs Spitälern in Ostjerusalem beglichen und die Bemühungen der Weltbank, zu Reformen im Bereich der Haushaltsführung und der Mobilisierung von Einnahmen unterstützt.
Zudem stellte das EDA 500'000 Franken für die humanitäre Minenräumung bereit, in Partnerschaft mit dem Genfer Internationalen Zentrum für humanitäre Minenräumung (GICHD) und Humanity & Inclusion (HI).
Schweizer Expertise vor Ort
Das EDA hat ausserdem Experten in verschiedenen Bereichen, wie der humanitären Hilfe oder dem humanitären Völkerrecht, an das Civil-Military Coordination Center (CMCC) in Kiryat Gat, Israel, entsandt. Das EDA bringt damit seine fachliche Expertise aktiv in die operationelle Umsetzung des Plans ein, welche gemäss dem «Gaza Peace Plan» in der Zuständigkeit des CMCC liegt.
Position der Schweiz
Im Sinne ihrer Unterstützung für eine Umsetzung des «Gaza Peace Plan» im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht sowie für die New York Declaration vom 4. August 2025 zur friedlichen Regelung der Palästina-Frage und der Umsetzung der Zweistaatenlösung, setzt sich die Schweiz weiterhin für einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten auf der Grundlage der Zwei-Staaten-Lösung ein. Nur eine von beiden Seiten ausgehandelte Zwei-Staaten-Lösung kann einen dauerhaften Frieden bringen.
Gemäss dem humanitären Völkerrecht muss Israel als Besatzungsmacht die Versorgung und den Schutz der Bevölkerung in dem von ihm kontrollierten Gebiet gewährleisten. Bei unzureichender Versorgung ist Israel verpflichtet, den ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe zu genehmigen und zu erleichtern, einschliesslich der Hilfsmassnahmen der UNO und ihrer Einrichtungen, insbesondere des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA).
Weiter setzt sich die Schweiz sowohl bilateral als auch multilateral weiterhin für einen dauerhaften Waffenstillstand im Gazastreifen, einen raschen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugang im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht, eine regionale Deeskalation und Dialog, die Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung, einschliesslich des Endes der illegalen Besetzung und die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien ein.
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