Katastrophen- und Nothilfe
Die Schweiz leistet Nothilfe im Fall von Krisen, Konflikten und Katastrophen und orientiert sich dabei an den universellen humanitären Prinzipien. Mit ihren Einsätzen will sie in erster Linie Leben retten und Leiden lindern. Die Humanitäre Hilfe der DEZA stellt die Bedürfnisse der betroffenen Menschen ins Zentrum ihres Engagements. Sie plädiert dafür, dass diese Menschen auch in die humanitäre Arbeit einbezogen werden.

Zum Kernauftrag der Humanitären Hilfe gehört die Nothilfe. Sie umfasst die Versorgung der notleidenden Bevölkerung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln sowie medizinische Hilfe. Auch die Bereitstellung von temporären Unterkünften für Flüchtlinge und Binnenvertriebene gehört dazu. Die Humanitäre Hilfe der DEZA konzentriert sich auf den Schutz der am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen.
Die Bedürfnisse bestimmen das Handeln
Die Schweiz leistet Nothilfe,
- wenn die humanitären Bedürfnisse und die Not der Bevölkerung besonders gross sind, sei es während oder nach einem bewaffneten Konflikt, einer Naturkatastrophe, einem technischen Unfall oder einer Epidemie;
- wenn die lokalen, nationalen und regionalen Kapazitäten zur Bewältigung der Krise und ihrer Folgen fehlen oder nicht ausreichen.
Die Humanitäre Hilfe der DEZA stützt sich bei der Bedarfsabklärung und der Festlegung von Einsatzort und -zeit auf die Aufrufe der betroffenen Staaten, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und/oder der zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen (UNO). Sie stützt sich zudem auf die Informationen der Schweizer Auslandvertretungen und verschiedener Nichtregierungsorganisationen (NGO).
Vor Ort handelt die Humanitäre Hilfe der DEZA rasch, bedürfnisorientiert und nach den universellen humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit.
Instrumente der Nothilfe
Die Nothilfe der Schweiz kann verschiedene Formen annehmen:
- wenn lokale, nationale und regionale Kapazitäten zur Bewältigung der Krise und ihrer Folgen fehlen oder nicht ausreichen;
- Entsendung von Angehörigen des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH);
- Verteilung von Hilfsgütern;
- finanzielle Beiträge an Partnerorganisationen, die im Krisengebiet tätig sind;
- anwaltschaftliche Tätigkeiten auf internationaler Ebene und vor Ort, um den Zugang zur humanitären Hilfe zu gewährleisten.
Kontakt
Eichenweg 5
3003 Bern