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Veröffentlicht am 15. Mai 2024

Im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen im Jahr 2023: Achter Tätigkeitsbericht des EDA

Bern, 15.5.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 den 8. Tätigkeitsbericht zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) zur Kenntnis genommen. Laut dem Gesetz sind Unternehmen, die von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland anbieten wollen, verpflichtet, diese vorgängig der zuständigen Behörde zu melden. Im Jahr 2023 gingen beim EDA 95 Meldungen von Unternehmen ein. Es wurde kein Verbot ausgesprochen.