Schutz der Zivilbevölkerung
Bei bewaffneten Konflikten und Naturkatastrophen sind die betroffenen Menschen physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt. Wenn die lokalen Behörden keine konkreten Massnahmen für solche Fälle vorsehen, ist die Gesundheit und das Wohlbefinden dieser Menschen gefährdet. Die Rekrutierung von Kindersoldaten, Zwangsumsiedlungen und sexuelle Gewalt sind nach wie vor aktuelle Themen. Sie stehen im Zentrum der Aktivitäten der Humanitären Hilfe der DEZA.

Der Schutz der Zivilbevölkerung ist ein Schwerpunkt der Humanitären Hilfe der DEZA. Sie setzt sich für den Schutz von Menschen ein, die von bewaffneten Konflikten oder Naturkatastrophen betroffen sind. Dazu setzt sie verschiedene Instrumente ein. Die Schweiz unterstützt ihre Partnerorganisationen, die im Schutzbereich tätig sind, mit finanziellen Beiträgen oder mit Expertinnen und Experten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH). Die Humanitäre Hilfe beteiligt sich zudem am humanitären und politischen Dialog mit den betroffenen Regierungen und/oder lokalen und internationalen Partnern.
Fokus der DEZA
In den von der Humanitären Hilfe der DEZA durchgeführten oder unterstützten Projekten spielt die Schutzproblematik eine zentrale Rolle. Die Einsätze berücksichtigen die spezifischen Schutzbedürfnisse von besonders verletzlichen Personen.
Die DEZA stimmt ihre Aktivitäten im Bereich Schutz mit anderen Bundesstellen ab. Innerhalb des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) arbeitet sie eng mit der Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) des Staatsekretariats und mit der Abteilung Menschenrechte, Terrorismusbekämpfung, humanitäres und diplomatisches Recht der Direktion für Völkerrecht (DV) zusammen. Die Aktivitäten werden auch auf internationaler Ebene koordiniert, sei es über die DEZA-Büros im Ausland oder im multilateralen Bereich über die Schweizer Missionen in Genf und New York.
Die Humanitäre Hilfe der DEZA ist massgeblich an der Umsetzung der vom Bundesrat verabschiedeten Strategie der Schweiz zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten beteiligt.
Kontext
Schutz umfasst alle Aktivitäten, die darauf abzielen, die Einhaltung der Rechte des Individuums gemäss dem einschlägigen Völkerrecht zu gewährleisten. Die wichtigsten Instrumente sind die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle, die Flüchtlingskonvention und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Aufgrund dieser Rechtsinstrumente ist der Schutz der Zivilbevölkerung ein zentrales Anliegen in allen humanitären Aktivitäten und für die Humanitäre Hilfe der DEZA von grosser Bedeutung.
Obwohl sich die Schweiz und die internationale Gemeinschaft seit mehreren Jahren für einen wirksameren Schutz der Opfer von bewaffneten Konflikten und Naturkatastrophen einsetzen, ist der Bedarf an Hilfe in diesem Bereich nach wie vor enorm. Noch immer werden Millionen unschuldiger Menschen in ihrer Würde und körperlichen Unversehrtheit verletzt, weil ihre Rechte in Krisensituationen in Frage gestellt oder gänzlich missachtet werden. Sie werden vertrieben, sexuell missbraucht oder getötet.
Die Verantwortung für ihren Schutz liegt in erster Linie bei den Behörden der betroffenen Länder beziehungsweise bei den Kräften, die das betroffene Gebiet kontrollieren. Wenn diese jedoch nicht in der Lage oder nicht willens sind, ausreichenden Schutz zu bieten, muss die humanitäre Hilfe so schnell wie möglich und ungehindert Hilfe leisten können. Wenn die Arbeit der humanitären Akteure behindert oder gar verhindert wird, was häufig der Fall ist, wird den Opfern die Hilfe und der Schutz vorenthalten, die ihnen nach dem Völkerrecht zustehen.
Kontakt
Eichenweg 5
3003 Bern